Rechtsprechung
OLG München, 26.04.2007 - 29 U 5449/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auch "freier" Sachverständiger bedarf fundierten Fachwissens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auch ein "freier" Sachverständiger bedarf eines fundierten Fach- und Erfahrungswissens! (IBR 2007, 654)
Verfahrensgang
- LG München II - 4 HKO 2505/06
- OLG München, 05.03.2007 - 29 U 5449/06
- OLG München, 26.04.2007 - 29 U 5449/06
Papierfundstellen
- BauR 2007, 1620
Rechtsprechung
OLG München, 05.03.2007 - 29 U 5449/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online
Auch "freier" Sachverständiger bedarf fundierten Fachwissens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II - 4 HKO 2505/06
- OLG München, 05.03.2007 - 29 U 5449/06
- OLG München, 26.04.2007 - 29 U 5449/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.02.1997 - I ZR 234/94
Selbsternannter Sachverständiger - Irreführung/Leistungsfähigkeit
Auszug aus OLG München, 05.03.2007 - 29 U 5449/06
Der Senat hat bereits in seinem Urteil im Verfügungsverfahren darauf hingewiesen, dass der Verkehr auch von einem Sachverständigen, der nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist, uneingeschränkt fundiertes Fach- und Erfahrungswissen erwartet, das dem eigenen überlegen ist (vgl. BGH GRUR 1997, 758 [759] Selbsternannter Sachverständiger), und insoweit demjenigen, der die Bezeichnung verwendet, die Darlegungs- und Beweislast obliegt (…vgl. BGH, a. a. O., - Selbsternannter Sachverständiger S. 760;… Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl. 2007, § 5 UWG Rz. 3.28 m. w. N.). - BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00
Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits
Auszug aus OLG München, 05.03.2007 - 29 U 5449/06
Das war zulässig, da Bindungen an früheren eigenen Prozessvortrag nicht bestehen; eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern (vgl. BGH NJW 2002, 1276 [1277] - Durchstanzanker m. w. N.;… Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl. 2005, § 138 Rz. 6).